BWI Hackathon Nachhaltigkeit – Teilnahmebedingungen

Mit der Anmeldung zu der Veranstaltung „BWI Hackathon Nachhaltigkeit“ (nachfolgend auch „Hackathon“ genannt) über die Webseite „https://bwi.innox.paxido.com/eventseite-hackathon-nachhaltigkeit“ (nachfolgend „Webseite“ genannt) erklärt sich der (die) Teilnehmer*in mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden.

Änderungen der Teilnahmebedingungen durch den Veranstalter sind jederzeit möglich, soweit sich dieser Änderungen gemäß den nachfolgenden Teilnahmebedingungen vorbehalten hat. Es ist ausdrücklich die Pflicht jedes Teilnehmenden, sich regelmäßig über die Webseite über mögliche Änderungen der Teilnahmebedingungen zu informieren.

A. Einführung

(1) Der Hackathon“ wird von der BWI GmbH, Karl-Legien-Straße 188 – 192, 53117 Bonn (nachfolgend „Veranstalter“ genannt) durchgeführt.

(2) Der Hackathon startet am 26. Juli 2021 um 9 Uhr und endet am 6. August 2021 um 17 Uhr. Nach derzeitigem Planungsstand findet die Veranstaltung virtuell unter Einsatz von Webtools statt. Der Veranstalter behält sich jedoch vor, eine Präsenz-Veranstaltung am ersten Tag („Kickoff“) bzw. letzten Tag (nachfolgend „Pitch“ genannt) anzuberaumen, soweit die aktuelle Lage der Covid-Pandemie dies zulässt. Die Preisverleihung findet – nach derzeitigem Planungsstand am 23. August 2021 in Bonn im Rahmen der  „BWI Industry Days“ statt.

(3) Im Rahmen des Hackathons werden Lösungsansätze gesucht, die das Thema „Nachhaltigkeit“ in den Dimensionen „Soziales“, „Ökologie“ und „Wirtschaftlichkeit“ behandeln. Dabei liegt der Fokus auf einer thematischen Verbindung zu den Aufgaben des Veranstalters als Digitalisierungspartner der Bundeswehr.[1] Vorkenntnisse bezüglich der Digitalisierungsinhalte des Veranstalters sowie der Bundeswehr sind für eine Teilnahme am Hackathon nicht erforderlich. Ziel des Veranstalters ist es, sich von den während des Hackathons entwickelten Konzepten und Prototypen (nachfolgend „Beiträge“ genannt) inspirieren zu lassen und die drei besten Beiträge zu prämieren.

(4) Der Hackathon soll die Prinzipien der „Co-Creation“ und der „Open Innovation“, also der unternehmensübergreifenden Entwicklung von innovativen (digitalen) Lösungen, fördern. Die Teilnehmer*innen sollen sich während des Hackathons untereinander austauschen, vernetzten und auf Basis vorhandenen Know-hows neue innovative Lösungen im Rahmen der vorstehend beschriebenen Zielrichtung des Hackathons entwickeln.

(5) Die konkreten, von den Teilnehmer*innen im Rahmen des Hackathons zu bewältigenden Aufgabenstellungen einschließlich der Kriterien und Bewertungsmethode für den Auswahlprozess der Gewinner*innen (siehe auch C. (5) der Teilnahmebedingungen) werden spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung, d.h. bis zum 19. Juli 2021 auf der Webseite bekanntgegeben.

(6) Der Veranstalter ist berechtigt, den Hackathon im Vorfeld jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern oder abzusagen, sofern die Absage spätestens fünf (5) Kalendertage vor dem Beginn des Hackathons (nachfolgend „Mindestvorlaufzeit“ genannt) erfolgt. Der Veranstalter ist überdies bei Vorliegen eines wichtigen Grundes jederzeit berechtigt, den Hackathon im Vorfeld auch ohne Einhaltung der Mindestvorlaufzeit zu ändern oder abzusagen oder während der Durchführung zu unterbrechen oder ganz zu beenden. Ein wichtiger Grund in diesem Sinne liegt insbesondere dann vor, wenn sich zu wenige Teilnehmer*innen, d.h. weniger als zehn (10) Personen aus mindestens drei (3) verschiedenen Unternehmen, angemeldet haben, oder aufgrund technischer Probleme (z.B. mangelnde Datenübertragungskapazität, Computerviren, DDoS-Angriff etc.) eine reibungslose Durchführung unmöglich wird. Im Fall einer Änderung, Absage oder Beendigung des Hackathons auf Grundlage der vorstehenden Bestimmungen dieses Absatzes stehen den Teilnehmer*innen keine Rechte oder Ansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere auf Durchführung des Hackathons, Entschädigung oder Preisgeld-Auszahlung zu.

B. Teilnahmeberechtigung

(1) Teilnahmeberechtigt sind Unternehmer*innen, d.h. natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Teilnahme an dem Hackathon in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln bzw. Mitarbeiter*innen eines Unternehmers, die mit Genehmigung ihres Arbeitgebers am Hackathon teilnehmen (nachfolgend „Teilnehmer*innen“ genannt). Nicht teilnahmeberechtigt sind ausdrücklich Verbraucher*innen i.S.d. § 13 BGB, natürliche Personen unter 18 Jahren sowie Mitarbeiter*innen des Veranstalters.

(2) Anmeldeschluss für die Teilnahme ist der 14. Juli 2021, 17 Uhr. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs vom Veranstalter bearbeitet. Mehr als einhundertfünzig (150) Personen können aus organisatorischen Kapazitätsgründen vom Veranstalter nicht zugelassen werden. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.

(3) Die Teilnehmer*innen sind dafür verantwortlich, dass ihre Teilnahme am Hackathon nicht gegen bestehende Anweisungen ihrer Arbeitgeber, Bildungsträger, Dienstherren o. Ä. verstößt und sie zur Rechtseinräumung im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt sind.

C. Ablauf des Hackathons und Preisverleihung

(1) Die Teilnehmer*innen arbeiten zu der gewählten Aufgabenstellung des Hackathons entweder alleine oder finden sich dazu in Teams mit einer Stärke von maximal zehn (10) Personen zusammen (nachfolgend auch „Teilnehmerteams“ genannt). Dabei können die Teilnehmerteams auch aus Vertretern verschiedener Unternehmen bestehen.

(2) Zu Beginn des Hackathons werden den Teilnehmer*innen bzw. Teilnehmerteams die Aufgabenstellungen erneut vorgestellt, um sich aus diesen anschließend eine Aufgabenstellung zur Bearbeitung auswählen zu können.

(3) Die Beiträge zu den jeweiligen Aufgabenstellungen sind von den Teilnehmer*innen bzw. Teilnehmerteams schriftlich zu dokumentieren. Dazu erhalten sie eine vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Vorlage. Zudem sollen Teilnehmer bzw. Teilnehmerteams ihre Beiträge im Rahmen eines selbst erstellten Videofilms von maximal drei Minuten Länge präsentieren. Der Einreichschluss für die vorstehend genannten Dokumente und Filme (nachfolgend auch „Picht-Dokumente“ genannt) ist der 5. August 2021, 16  Uhr.

(4) Sofern insgesamt mehr als zehn (10) Beiträge in Form von Pitch-Dokumenten eingereicht werden, findet eine Vorauswahl durch den Veranstalter für die „Top-10“-Beiträge statt. Die Vorauswahl erfolgt durch Vertreter*innen des Veranstalters (aus der Abteilung „Innovation & Technology“) und ggf. durch Vertreter aus der Wirtschaft auf Basis der unter C. (7) der Teilnahmebedingungen dargelegten Bewertungskriterien.

(5) Die Pitch-Dokumente können jederzeit vom Veranstalter im Rahmen des Pitches den anderen Teilnehmer*innen, Teilnehmerteams sowie der Jury – nach aktuellem Planungsstand bestehend aus Vertreter*innen des Veranstalters, der Bundeswehr und der Wirtschaft (nachfolgend auch „Jury“ genannt) – präsentiert werden. Die Teilnehmer*innen bzw. Teilnehmerteams sind zudem berechtigt, ihre Beiträge selbst im Rahmen des Pitches gegenüber dem Veranstalter, den anderen Teilnehmer*innen und Teilnehmerteams sowie der Jury in deutscher Sprache vorzustellen, soweit ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Diese Vorstellung fließt jedoch weder in die Bewertung im Rahmen der ggf. stattfindenden Vorauswahl, noch in die finale Jury-Bewertung selbst ein.

(6) Die Jury bewertet die ggf. durch die Vorauswahl reduzierte Anzahl an Beiträgen auf Basis der übermittelten Pitch-Dokumente nach vorab definierten Bewertungskriterien (vgl. C (7) der Teilnahmebedingungen) auf Basis eines einfachen Mehrheitsbeschlusses. Jedes Jurymitglied besitzt eine Stimme. Nach Ablauf des Hackathons, spätestens am 20. August 2021, informiert der Veranstalter die Gewinner*innen über das Ergebnis. Das Ergebnis ist endgültig und von den Teilnehmer*innen nicht anfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

(7) Die Bewertungskriterien, welche die Jury für die Auswahl der Gewinner heranzieht, lassen sich in folgende Kategorien gliedern:

a. Nachhaltigkeitsimpact

b. Skalierung / Potenzial

c.  Innovationsgrad

d. Reifegrad

e. Pitch-Präsentation (Video)

Die genauen Bewertungskriterien und deren Gewichtung werden vom Veranstalter spätestens eine Woche vor Beginn des Hackathons kommuniziert und stehen über die gesamte Veranstaltungsdauer transparent zur Verfügung.

(8) Die drei bestplatzierten Teilnehmer*innen bzw. Teilnehmerteams (nachfolgend jeweils auch „Gewinner*innen“ genannt) erhalten einen Award und je nach Platzierung ein Preisgeld in Höhe von 15.000 Euro (1. Platz), 10.000 Euro (2. Platz) oder 5.000 Euro (3. Platz). Soweit ein Gewinn an ein Teilnehmerteam geht, muss dieses eigenverantwortlich den Gewinn unter den Teilnehmer*innen aufteilen. Ggf. steuerlich relevante Informationen und eine Bankverbindung müssen die Gewinner*innen dem Veranstalter auf Aufforderung mitteilen. Soweit der Aufforderung nicht innerhalb von dreißig (30) Kalendertagen nachgekommen wird, kann das Preisgeld durch den Veranstalter aberkannt werden. Die Bezahlung von Steuern liegt allein in der Verantwortung der Gewinner*innen.

(9) Die Gewinner*innen können für die Dauer der Preisverleihung unentgeltlich und ohne vorherige Anmeldung an den „BWI Industry Days“ für den Zweck der Preisverleihung teilnehmen. Sollte eine Teilnahme an den „BWI Industry Days“ über die Dauer der Preisverleihung hinaus gewünscht sein, unterliegt die Teilnahme dem für die „BWI Industry Days“ vorgesehenen Anmeldeprozess und ist kostenpflichtig. Etwaige Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen sind in jedem Fall von den Gewinner*innen selbst zu tragen.

D. Kosten

Die Teilnahme am Hackathon ist kostenlos. Etwaige Reisekosten, Übernachtungskosten und Spesen sind jedoch von jedem(r) Teilnehmer*in selbst zu tragen. Gleiches gilt für etwaige Kosten, die dem(r) Teilnehmer*in bzw. einem Teilnehmerteam für die Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln im Sinne des nachfolgenden Abschnitts dieser Teilnahmebedingungen entstehen.

E. Technische Arbeitsmittel

Jede(r) Teilnehmer*in muss eigenverantwortlich für die im Rahmen des Hackathons notwendige Hardware (z.B. Notebooks) und/oder Software einschließlich der Infrastruktur (z.B. Internetzugang) Sorge tragen („Bring your own device“), um Aufgabenstellungen im Rahmen des Hackathons bearbeiten und an den virtuell und/oder vor Ort stattfindenden Veranstaltungen teilnehmen zu können. Jede(r) Teilnehmer*in ist insoweit auch dazu verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, über entsprechend ausreichende Softwarelizenzen zu verfügen. Ein Zugriff auf die IT-Systeme des Veranstalters oder der Bundeswehr ist während des Hackathons nicht möglich und ausdrücklich untersagt.

F. Geistiges Eigentum

(1) Die Teilnehmer*innen bzw. Teilnehmerteams räumen dem Veranstalter an den Beiträgen, insbesondere an den Pitch-Dokumenten, ein unentgeltliches, einfaches, unwiderrufliches, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränktes, sowie an Kunden (z.B. Bundeswehr) des Veranstalters unterlizenzierbares sowie übertragbares Recht ein, die Beiträge im Rahmen des Hackathons und darüber hinausgehend für eigene oder Zwecke der Kunden des Veranstalters zu nutzen. Die vorstehende Rechtseinräumung umfasst insbesondere auch das Recht zur Vervielfältigung, zur Verbreitung, zur Ausstellung, zur Bearbeitung oder anderen Umgestaltungen und zur öffentlichen Wiedergabe. Insbesondere hat der Veranstalter das Recht, Beiträge nach Beendigung des Hackathons unter Beachtung vergaberechtlicher Grundsätze ggf. auch mit einem anderen Dienstleister für sich und/oder Kunden des Veranstalters weiterzuentwickeln, zu bearbeiten sowie zu realisieren bzw. umzusetzen.

(2) Soweit ein Beitrag aus Software besteht, umfassen die Nutzungsrechte des Veranstalters überdies insbesondere auch die folgenden Rechte:

      • das Recht, die Software dauerhaft oder vorübergehend, ganz oder teilweise, mit jedem Mittel und in jeder Form, insbesondere anlässlich des Ladens, Anzeigens, Ablaufen lassens, Übertragens oder Speicherns der Software, zu vervielfältigen;
      • das Recht, die Software in jeder beliebigen Hard- und Software- und Systemumgebung, auch zusammen mit anderer Software, zu nutzen;
      • das Recht, die Software zu übersetzen, zu bearbeiten, zu dekomplilieren, weiterzuentwickeln, einschließlich des Rechts, die erzielten Ergebnisse zu vervielfältigen und für Zwecke des Veranstalter und/oder der Kunden weiterzuverwenden,
      • das Nutzungs-/Zugriffsrecht durch bzw. für IT-Dienstleister (z.B. Service Provider, Host Provider), um die Software für den Veranstalter und/oder seine Kunden zu hosten, zu betreiben, zu bearbeiten und weiterzuentwickeln, zu verwalten oder sonstige outgesourcte Services zu erbringen (z.B.: Rechenzentrums-Outsourcing; Nutzungsbereitstellung der Software in Form des Application-Service-Providing-Modells (ASP); Cloud-Computing).

(3) Soweit ein Beitrag aus Software besteht, ist dem Veranstalter der Quellcode der Software in strukturierter und pflegefähiger Form inklusive einer den Quellcode ausführlich beschreibenden und erläuternden Programmdokumentation in deutscher oder englischer Sprache unter Nennung der Namen und Versionen der Entwicklungswerkzeuge bereitzustellen, wobei die Bereitstellung entweder auf einem marktüblichen Datenträger oder durch eine Bereitstellung zum Abruf über das Internet (Download) erfolgt.

(4) Die Teilnehmer*innen bzw. Teilnehmerteams haben jedoch keinerlei Anspruch auf die Nutzung, Umsetzung, Veröffentlichung oder sonstigen Verwendung der Beiträge durch den Veranstalter oder seine Kunden.

G. Schutzrechtsverletzungen

(1) Die Beiträge dürfen nicht gegen Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Patent- und Urheberrechte) verstoßen oder Gesetze und Vorschriften verletzen. Die Beiträge müssen überdies von den Teilnehmer*innen bzw. Teilnehmerteams selbst sowie größtenteils neu entwickelt werden und dürfen nicht schon in einem anderen Wettbewerb eingereicht worden sein.

(2) Macht ein Dritter gegenüber dem Veranstalter und/oder dessen Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten, die der Veranstalter bzw. dessen Kunde nicht selbst zu vertreten hat, durch die Nutzung der Beiträge geltend, wird der/die Teilnehmer*in bzw. das Teilnehmerteam den Veranstalter bzw. dessen Kunden gegen die Ansprüche Dritter verteidigen und von diesen freistellen. Veranstalter und Teilnehmer*in bzw. Teilnehmerteams werden sich wechselseitig unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter verständigen.

H. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten der Teilnehmer*innen im Rahmen der Teilnahme am Hackathon sind unter https://bwi.innox.paxido.com/datenschutz/ veröffentlicht. Informationen zur Datenverarbeitung im Zusammenhang mit der Anfertigung und Veröffentlichung von Bild- und Videodaten sind unter  https://bwi.innox.paxido.com/eventseite-hackathon-nachhaltigkeit/bilddatenverarbeitung/ ‎ veröffentlicht.

I. Allgemeine Verhaltensregeln

Der Veranstalter hat das Recht, Teilnehmer*innen jederzeit bei Vorliegen eines wichtigen Grundes von dem Hackathon auszuschließen bzw. nicht zuzulassen, insbesondere, wenn der / die Teilnehmer*in versucht, den Ablauf des Hackathons zu stören, der / die Teilnehmer*in gegen die Teilnahmebedingungen verstößt, oder das Verhalten des / der Teilnehmenden unangemessen bzw. wider die guten Sitten verstößt.

J. Sonstiges

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

(2) Diese Teilnahmebedingungen und das daraus entstehende Rechtsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 (CISG). Der Gerichtsstand ist Bonn, soweit gesetzlich kein abweichender ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist.

Bonn, 25. Mai 2021

 

[1] https://www.bmvg.de/de/aktuelles/dritter-digitalbericht-veroeffentlicht-506030